Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Mietbedingungen

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein sorgfältig gewartetes Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand. Dieses wird bei der Übergabe überprüft. Wird während der Mietdauer des Fahrzeugs eine Reparatur notwendig um den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese unverzüglich vorzunehmen oder dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen.



2. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, die nicht durch normalen Verschleiß hervorgerufen werden, insbesondere der Verletzung der zuvor genannten Vertragspflichten haftet der Mieter.

Etwaige Reparaturen/Wiederherstellung erfolgt zu den jeweils üblichen Händlerpauschalen(Material u. Arbeitskosten).

Bei einem vom Mieter verschuldeten Abhandenkommen (Diebstahl) oder Totalschaden des Fahrzeugs haftet der Mieter mit 80% des Wiederbeschaffungspreises (Fahrrad/e-Fahrrad) oder der hinterlegten Kaution (Vespa)

Bei der Anmietung einer Vespa, ist die Haftpflichtversicherung enthalten. Dies gilt nicht für die Anmietung eines Fahrrades oder e-Fahrrades.

Im Falle des Diebstahls (Entwendungsschaden) ist der Verlust sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.



3. Haftung MG interservice’s

MG interservice s.r.l. kann nicht für Verluste oder Schäden durch den Mieter verantwortlich gemacht werden. MG interservice s.r.l. ist nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen während der Mietdauer zu verantworten.

Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung der zuvor in Ziff. II aufgeführten wesentlichen vertraglichen Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).



4. Mietkosten

Der Mietpreis setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

- Miete des Fahrrads, e-Fahrrads oder Vespa
- extra Fahrer (Vespa)
- Zusatzaustattung
- anfallende Steuern
- Betankungsservice, bei Rückgabe mit nicht vollem Tank
- Gebühr bei verlorenen oder beschädigten Dokumenten
- Säumnissgebühren
- jede unerwartete Kosten auf Grund von Kundenbetreuung, einschließlich Fahrzeugbeschlagnahme durch die Behörden

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag gem. der jeweils gültigen Preisliste.

Der Vermieter kann vom Mieter vor Übergabe des Fahrzeugs eine Sicherheitsleistung (Kaution), abhängig vom jeweiligen Fahrzeugwert verlangen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird die Sicherheitsleistung nach Ende der Mietdauer zurückerstattet.

Die Mietgebühr sowie die Sicherheitsleistung sind im Voraus in bar oder mittels Kreditkarte (Master, Visa, Amex) zu entrichten. Alle Mietpreise sind Festpreise.

Die Fahrzeugmiete für einen Tag (Tagesmietpreis) umfasst 24 Stunden und beginnt bei der Übergabe des Mietobjektes. Wird das Fahrzeug nicht pünktlich zum o.g. Zeitpunkt zurückgebracht (Karenz 30 Min.), wird der volle Tagesmietpreis berechnet.



5. Kaution

Während der Dauer der Vermietung wird eine Kaution von 200 bis 400 € (je nach Fahrzeug) auf der vorgelegten Kreditkarte blockiert. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts wird die Blockade annulliert. Die Kaution kann ebenfalls in Bar hinterlegt werden.



6. Verstoß gegen die StVO

Der Kunde ist für alle mögliche Verstöße und deren Folgen verantwortlich. Der von der Polizei erstellte Bericht, wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 € an den Kunden weitergeleitet.



7. Unfälle

Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs, über alle Einzelheiten zu unterrichten. Der Unfallbericht muß insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen u. etwaiger Zeugen ggf. die Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten.

Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise zuverlässig getroffen werden können



8. Nutzungsbedingungen

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maß-geblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Untersagt sind insbesondere:

- das Fahren mit zwei Personen (ausgenommen Vespa mit Zweitfahrer)
- die Überlassung an andere als die, im Mietvertrag ausgewiesene Personen
- technischen Änderungen u. Manipulationen an den Fahrzeugen
- das Fahren unter Alkohol, Drogen oder Beruhigungsmitteln
- Verstoß gegen dieStVO
- Teilnahme an Rennen
- Überschreiten von Landesgrenzen
- Gefährdung anderer Personen oder Gegenstände



9. Versicherung

Die MG interservice s.r.l bietet eine zusätzliche Verkehrshaftpflichtversicherung an.



10. Persönliche Daten

Persönliche Daten werden zur Archivierung und Kundenbetreuung bei der MG interservice s.r.l. gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Drittunternehmen und Geschäftspartner erfolgt ggf. nur für statistische oder kommerzielle Zwecke.



11. Rechtliche Hinweise

Diese Vereinbarung wurde in Übereinstimmung mit den geltenden italienischen Vorschriften und Gesetze vorbereitet.




















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